Neubeginn nach WK II - Ortsfeuerwehr Hassel

Feuerwehr Hassel
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Neubeginn nach WK II

Der Neubeginn nach dem Ende des 2. Weltkrieges

Nach dem II. Weltkrieg  gingen die Feuerwehren in West- und Ostdeutschland getrennte Wege. Während in der sowjetisch besetzten Zone (SBZ) die Feuerwehren weiterhin  Polizeifunktionen übernahmen und ein Teil der NVA wurden, begannen die Westalliierten damit, die Feuerwehren und die Polizei zu entflechten. Sie wurden wieder  ihren  jeweiligen  Gemeinden  zugeordnet. Der Hauptpfeiler der westlichen Feuerwehren wurden die Freiwilligen Feuerwehren.

Kreisfeuerwehrführer  Ernst  Buchholz  aus  Garßen  hat  die  Aktivitäten  der  Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Celle entscheidend geprägt. Als er 1939 zur Wehrmacht eingezogen wurde, wurde sein Stellvertreter und Fachwart Heinrich Helms aus Winsen  sein  Nachfolger.   Er  war  es,  der  am  30.1.35  in  Hassel  die  Koebe-Spritze  abgenommen hatte. Nach dem Krieg wurde Helms der erste Kreisbrandmeister und war bis zu seinem Ausscheiden 1950 im Amt.

Ein halbes Jahr nach Kriegsende fand die Freiwillige Feuerwehr Hassel wieder zusammen. Das scheint eine lange Zeit zu sein, aber tatsächlich war es nach dem Zusammenbruch des III. Reiches, den Wirren der Nachkriegszeit und dem Mangel an Ausrüstung  erstaunlich  schnell. Entscheidend für den baldigen Dienstbeginn aber war die Erkenntnis der alliierten Militärverwaltung der Notwendigkeit eines funktionierenden Feuerlöschwesens. Dazu wurde im Mai 1945 folgende Anordnung erlassen:

1945-1949 11
A n o r d n u n g   d e r   M i l i t ä r r e g i e r u n g

  1. Die  Feuerwehren  der  einzelnen  Orte  haben  sofort  ihren  Feuerlöschdienst wieder aufzunehmen.
  2. Die Bürgermeister veranlassen die Wiederaufstellung der Freiwilligen Feuerwehren und bestimmen zur Führung derselben geeignete Feuerwehrführer.
  3. Die Geräte und Ausrüstungen sind umgehend wieder einsatzbereit zu machen.
  4. Fehlende Feuerlöschgeräte und Ausrüstungsstücke sind dem Kreisführer  der Freiwilligen Feuerwehr durch den Bürgermeister sofort zu melden.
  5. Der Kreisführer der Freiwilligen Feuerwehr legt mir die Liste der fehlenden oder nicht mehr brauchbaren Geräte spätestens bis zum 10. Juni 1945 über den Landrat vor.
  6. Der Bürgermeister sorgt in Verbindung mit dem Feuerwehrführer dafür, daß die Alarmierung der örtlichen Feuerwehr sichergestellt wird. Die Benutzung der Alarmhörner für   diese Zwecke wird gestattet.
  7. Die  Feuerwehrmänner  haben  die  Pflicht,  bei  Alarmierung  der  Wehr zum  Sammelplatz  abzurücken.  Die  Arbeitgeber  (Firmen.  Unternehmen. Behörden)  haben  die  Männer  bei  Beanspruchung  zum  Feuerlöschdienst freizugeben.
  8. Verantwortliche Träger für das Feuerlöschwesen  eines  Ortes ist die Gemeinde mit ihrem Bürgermeister.
  9. Jede Woche einmal hat die Feuerwehr 1 bis 2 Stunden unter ihrem Führer zu üben. Die Übungszeit setzt der Führer der Freiwilligen Feuerwehr fest. Es wird bis auf weiteres nach den bisher geltenden Übungsvorschriften verfahren.
  10. Auf  Anforderung  ist  bei  größeren  Bränden  auf  7  ½  km  im  Umkreis Löschhilfe zu leisten, bei automobilisierten Geräten bis zu 15 km. Auf besondere Anordnung auch gegebenenfalls weiter.
  11. Die bisherigen Uniformstücke werden weiter benutzt, jedoch sind alle Abzeichen mit Hakenkreuz sowohl auf Uniformen wie auf Fahrzeuge sofort zu beseitigen.


Allgemeine Anordnung an die Bevölkerung                                     25. Mai 1945

Jeder ist verpflichtet, besonders im Entstehen begriffenes Schadenfeuer zu löschen oder gegebenenfalls dem Bürgermeister zu melden und erforderliche Löschhilfe zu leisten. Zuwiderhandlung wird bestraft


Nach der Kapitulation der Wehrmacht am 9. Mai 1945 brachen auch im Landkreis Celle zunächst wirre Zeiten an. Nicht nur die KZ-Häftlinge aus dem Lager Bergen-Belsen wurden in  eine ungeordnete Freiheit entlassen. Auch die vielen Kriegsgefangenen Zwangsarbeiter, jetzt aus ihren Arbeitsdiensten befreit, zogen für einige Zeit teilweise marodierend durch die Lande. Nach dem Zusammenbruch des Reiches war zunächst jegliche staatliche Ordnung aufgehoben und auch die britischen Besatzer fühlten sich zunächst nicht verantwortlich für die chaotischen Zustände. So kam es unvermeidlich zu Plünderungen und Racheakten an der deutschen Bevölkerung. Auch Hassel blieb davon nicht verschont. Der sogenannte »Krüger-Stein« in einem kleinen Wäldchen nahe des Berger Weges, der im Andenken an den Mord an Heinrich Krüger am 28.10.45 durch plündernde Polen aufgestellt wurde, gibt Zeugnis von dieser dunklen Zeit.

In einer Meldung des Hasseler Gemeindebrandmeisters Hermann Timme an den Kreisführer der Freiwilligen Feuerwehr Heinrich Helms in Winsen wird aufgeführt, was die Feuerwehr durch die Plünderungen verloren hatte.

Durch Plünderung der Polen und Russen sind der Feuerwehr Hassel entwendet:

1 Werkzeugtasche mit vollem Inhalt
5 Breitgurte mit Beile
4 Rettungsleinen
1 Saugkorb
1 Hydrantenschlüssel
50 l Benzin einschließlich Kannen
5 kg Öl
8 Pilotröcke(?)
2 Stahlhelme
10 Schaufeln
2 Hacken
2 Äxte       1 B Schlauch zerschnitten
Hassel, den 10.6.45
          H. Timme
                      F.d.W

Auf  den  letzten  Seiten  des  Dienstbuches  der  Feuerwehr  steht  eine  Auflistung  mit männlichen Hasseler Einwohnern, die noch im Herbst `45 bis Anfang `46 zur Dorfwache eingeteilt waren. Daraus ist zu entnehmen, daß die Plünderungen bis in diese Zeit andauerten. Erst nachdem die Briten einige Monate nach Kriegsende anfingen, die Heimatlosen einzusammeln  und  in  ihre  Herkunftsländer  abzuschieben,  um  die  öffentliche  Ordnung in ihrer Besatzungszone wieder herzustellen, wurde die Lage für die Bevölkerung wieder erträglicher.

Wie  aus  den  oben  abgedruckten  Anordnungen  der  britischen  Militärverwaltung hervorgeht, war sie nach dem Krieg die erste Institution, die den Wiederaufbau der Feuerwehren einleitete. Erst nach Gründung des Landes Niedersachsen am 01. November 1946 fiel er in dessen Zuständigkeitsbereich.

Meldung
An den Kreisführer der Freiwilligen Feuerwehr
Herrn H. Helms in Winsen!

Der Führer der Kreisfeuerwehr Heinrich Helms erhielt durch Anordnung der britischen   Militärverwaltung   am   12.   September   1945   den   Dienstgrad   Kreisbrandmeister

Natürlich gab es auf Kreisebene viel zu organisieren und neu zu gestalten, und nicht wenig davon machte sich auch in den kleinen Gemeindefeuerwehren bemerkbar. In einem Rundschreiben von KBM Helms vom 23. August 1945 erteilt er folgende Anweisungen:

   Feuerwehrfahrzeuge  erhalten  eine  neue  Beschriftung:  an  der  Wind-
   schutzscheibe FIRE SERVICE, an den vorderen Seitentüren FIRE SERVICE, darunter FEUERWEHR
   Wohnhäuser   mit   Telefonanschluß   sind   mit   folgendem   Schild   zu kennzeichnen:

EMERGANCY FIRE PHONE
FEUERMELDESTELLE

Daß nicht alle Anweisungen lange Bestand haben mußten oder durch unvorhergesehene Ereignisse schnell überholt waren, beweist das nächste Rundschreiben von H. Helms  vom  4.  September  1945,  in  dem  er  die  Kennzeichnung  der  Feuerwehrfahrzeuge widerruft, da sie sich in der Zwischenzeit geändert hatte und die Schilder zentral beschafft werden sollten. 15  Wie sie allerdings aussahen und ob die Beschilderung nun landesweit oder in ganz Westdeutschland Gültigkeit hatten, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Dafür gibt es noch weitere Anordnungen, die auch unmittelbar Auswirkungen auf die Freiwillige Feuerwehr Hassel hatten:

   Wiedereinführung der Sirenenalarmierung: Früheres Entwarnungssignal bei Luftalarm, in Abständen von 2 Minuten mit 30 Sekunden Unterbrechung.
   Die Freiwilligen Feuerwehren haben wöchentlich einmal zu üben und monatlich eine Alarmübung durchzuführen, die behördlicher Anmeldung bedarf. In der Erntezeit soll nur eine Übung im Monat stattfinden.
   Folgende Eintragungen sind im Dienstbuch zu machen: Tag/Zeit/ Dauer der Übung; Thema der Übung; Anzahl der Teilnehmer; Ausbildungsstand; besondere Vorkommnisse wie z.B. Alarmübungen, Brandeinsätze; Zustand der Geräte; Allgemeine Disziplin und dienstfreudigkeit; Personalstand; Allgemeines.
   Veränderungen der Stärke der Wehr sind dem KBM zu melden.
   Die Löschwasserversorgung in allen Ortschaften ist zu fördern und ständig zu überprüfen.


1948  wurde  der  Landkreis  Celle  von  schweren  Waldbränden  heimgesucht.  Dabei fielen  den  Flammen  2500  ha  Wald  zum  Opfer.  Als  Grund  wurde  nicht  näher  beschriebene Unachtsamkeit der Bevölkerung angeführt.

Für die Zeit vom 22. September 1945 bis zum 11. Juli 1949 liegt auch wieder ein Dienstbuch der Freiwilligen Feuerwehr Hassel vor. Jetzt begann die Feuerwehr ihren Dienst laut Dienstbuch mit 18 Mann, es wird von Hermann  Timme  jedoch  eine  Einsatzfähigkeit  von nur 30% bescheinigt, denn viel Material war im letzten halben Jahr durch Diebstahl abhanden gekommen. Gerätschaften, die noch vorhanden waren, werden als gebrauchsfähig bezeichnet. Das Dienstbuch spricht aber auch von einer guten »Dienstfreudigkeit«. Die Dienste unterschieden sich nur wenig von denen vor dem Krieg,  auf eine Formalausbildung wurde jedoch verzichtet, vor allem auf Grußübungen. Und sie fanden in größeren Abständen statt. Bis Ende Juni 1946 wurde alle 2 bis 4 Wochen geübt. Dann gab es eine Unterbrechung von fast einem Jahr. Der Grund dafür ist nicht bekannt.  Und dieses Mal ist nur ein Dienst aufgeführt, am 04. Mai 1947. Anschließend dauerte es sogar über anderthalb Jahre, bis am 09. Januar 1949  wieder ein Dienstabend stattfand, bei dem die vorhandenen Geräte gereinigt wurden. Bis zum Juli des selben Jahres sind noch vier weitere Dienstabende aufgeführt. Dann hören die Eintragungen in das Dienstbuch auf. Darüber, wie es zunächst weiterging, gibt es keine Aufzeichnungen.

Kurz  vor  dem  Ende  der  Buchführung,  am  13.  Mai  1949,  trat  Hermann  Timme  als Führer der Wehr aus Altersgründen zurück. Inzwischen war er 68 Jahre alt und 15 Jahre Führer der Freiwilligen Feuerwehr Hassel gewesen. Das obige Dokument zeigt das Protokoll der Versammlung. In der Übersetzung lautet es:

Protokoll
Am 13.5.1949 war eine Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr einberufen mit der Tagesordnung: Wahl eines Feuerwehrführers. Anwesend waren: H. Rasel, W. Heins, G. Averbeck, H. Krüger, W. Hemme, A. Sander, A. Kiene, Heinr. Timme. Es wurde der Bauer W. Timme einstimmig als neuer Leiter der Wehr gewählt.

Hassel, den 13. Mai 1949           Herm. Timme Leiter d. Wehr

Zum Stellvertreter von Wilhelm Timme wurde Forstwart Wilhelm Heins gewählt.

21. März 1949: Das Niedersächsische Feuerschutzgesetz tritt in Kraft. Es überträgt den Brandschutz als gesetzliche Pflichtaufgabe auf die Kreise und Gemeinden, in erster Linie durch die Schaffung und den Erhalt von Freiwilligen Feuerwehren. Es hebt das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 28. November 1938 mit allen dazugehörenden  Durchführungsverordnungen und Ausführungserlassen für das Land Niedersachsen auf.

Nach und nach fand die Neugründung der Feuerwehrverbände in den einzelnen Bundesländern statt. Am 26. Mai 1951 wurde der Kreisfeuerwehrverband Celle Stadt und  Land  wiedergegründet. Der Deutsche Feuerwehrverband formierte sich am 12.01.52 in Fulda aufs Neue.

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