Die Anfänge in Hassel - Ortsfeuerwehr Hassel

Feuerwehr Hassel
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Die Anfänge in Hassel


Von derartig weltbewegenden Ereignissen war der Brandschutz in Hassel bis dahin unbeeinflußt  geblieben.
Im   Jahre  1800  gehörte  die  Gemeinde  Hassel  zur  Amtsvogtei  und  zum   Kirchspiel Winsen.  Der  Feuerschutz  fristete  zu  dieser  Zeit  das   gleiche  vernachlässigte  Dasein wie in vielen anderen ländlichen  Gemeinden. Alle männlichen Einwohner des Dorfes waren ggf. zum  Löscheinsatz aufgefordert, aber  es gab keine besondere Feuerlöschausrüstung  außer  den  Mitteln  des   gewöhnlichen Alltags. Und eine nachbarschaftliche Löschhilfe, wie wir  sie heute kennen, war aufgrund der beschwerlichen Anreise sicher eine  Ausnahme.
Dann,   1870,  und  vermutlich  unter  dem  Eindruck  der  allgemeinen  Entwicklung des Feuerlöschwesens in Deutschlands, fand eine  diesbezügliche Versammlung der Mitglieder der politischen Gemeinde  Hassel statt. Am 8. Dezember dieses Jahres wurde folgendes beschlossen:  Nachdem »in Anregung gebracht wurde, daß für Hassel eine Feuerspritze  angeschafft werden müßte, ging die allgemeine Meinung dafür, daß man in  Hannover sich nach dem Preise der verschiedenen Spritzen erst erkundigen  wolle.«
Wahrscheinlich  ist es zunächst einmal dabei geblieben und es  ist nicht bekannt, was schließlich  aus  diesem  Beschluß  wurde.  Zu   vermuten  ist  aber,  daß  der  Preis  einer solchen  Spritze  und  der   dazugehörenden  Ausrüstung  (Schläuche,  Armaturen  etc.), die  Unterhaltskosten sowie die mangelnde fachliche Ausbildung für die Pflege  und Wartung zunächst gegen eine Anschaffung sprachen.
Erst   1902  fand  erneut  eine  dokumentierte  Versammlung  der  politischen   Gemeinde Hassel in der Sache des Brandschutzes statt. Das war am 20.  Juli. Zur Regelung des Feuerlöschwesens wurde folgendes beschlossen:
»Da  in hiesiger Gemeinde die örtlichen Verhältnisse es nicht gestatten,  eine Feuerwehr einzu-richten, (aufgrund mangelnder, wegen teurer  Ausrüstung und vor allem ungenügender Wasserentnahmestellen) so ist  hiervon zunächst abzusehen. Zur Hilfeleistung bei einem  ausgebrochenen   Feuer  sollen  alle  männlichen  Einwohner  vom  17.  bis  55.   Lebensjahre
verpflichtet  sein,  sowie  alle  jüngeren  und   älteren  Leute,  soweit  dieselben  es  vermögen. Zur Gespannstellung  soll jeder Gespannhalter verpflichtet sein.«
Hier   also  ein  eindeutiger  Hinweis  auf  den  Umstand,  daß  der   örtliche  Feuerschutz vor  der  Entstehung  der  Freiwilligen   Feuerwehren  durch  eine  behördlich  auferlegte Pflichtfeuerwehr  gewährleistet werden mußte. Und weiter:  
»Zur   Vervollkommnung des Feuerlöschwesens wird beschlossen, daß, da bei  etwaigem Feuerausbruch im Dorfe Mangel an Wasser herrschen würde, ein  Notbrunnen anzulegen sei. Der Hofbesitzer  W.  Timme  (Haus  Nr.  1)   verpflichtet  sich,  das  erforderliche  Grundstück  hierzu  unentgeltlich herzugeben und zwar an der Stelle, wo der Grashof mit dem  nachbarlichen Gehöften von Willers und Krüger angrenzt. Die Abtretung  dieses Grundstückes an die  Gemeinde soll unwiderruflich sein, und darf dasselbe von nachfolgenden  Besitzern des Timmeschen Hofes nie gekündigt werden. v.g.u (vorgelesen,  genehmigt und unterschrieben) Der Gemeindevorsteher  W. Timme.«
Die  obigen Schilderungen der Verhältnisse in Hassel lassen darauf  schließen, daß die Brandbekämpfung bis in den Beginn des 20.  Jahrhunderts von einigen Widrigkeiten geprägt war und nur wenig  wirkungsvoll gewesen  sein kann. Um jedoch den Brandschutz auch in den Orten zu verbessern,  die sich nur ungenügend selbst helfen konnten, bemühte sich der  Landkreis Celle um die Neuordnung der nachbarlichen Löschhilfe. Und so  wurde in der »Nachweisung über die Verpflichtung der Gemeinden des  Landkreises Celle zur Leistung nachbarschaftlicher Feuerlöschhülfe« (§§  35 ff. der Polizeiverordnung vom 22. August 1905, §§ 1 und 3 der  Ausführungsbestimmungen vom 3. März 1906) festgelegt, daß Hassel, als  Gemeinde ohne  Spritze, unaufgefordert Wolthausen und auf Anforderung Wittbeck  Feuerlöschhilfe leisten sollte.
Am  23. April 1925 wurden auf einer weiteren Versammlung die Hofbesitzer  Willi Hornbostel(Haus Nr. 3) und Hermann Timme (Haus Nr. 4) zu  Waldbrandgeschworenen  gewählt,  und  auf einer Gemeindeausschuß-Sitzung  am 5. April 1930 unter Punkt 2 der Tagesordnung der Beschluß gefällt,  alle öffentlichen Wege zur  Verhütung von Waldbränden wund, also offen zu halten.

Einige Brandereignisse in Hassel vor 1933:
1906    kam  es  zu  einem  Großbrand  bei  Grünewald,  dem  die  dortige   Sägemühle, Besitzer Wilhelm Timme, zum Opfer fiel.
1913    Brand des Heideschuppens von Mainshausen nahe Post-Heins.
1924     Brand  auf  dem  Hof  Krüger.  Wolthausen  hatte  Löschhilfe  geleistet  und erhielt an Fuhrkostenvergütung und Spritzenprämie 75 Mark.
1925     Waldbrand  bei  Walle.  Etwa  1,5  ha  Forst  wurden  vernichtet.   Vermutlich Brandstiftung, konnte aber nicht aufgeklärt werden. Hassel  hatte Löschhilfe geleistet und erhielt an Fuhrkostenvergütung und  Spritzenprämie 45 Mark.
1929     Feuer in Grünewald, Haus Nr. 12, Besitzer Wilhelm  Timme. Betroffen waren Wohnhaus, Scheune mit Stallungen und der Stall.  Pflichtfeuerwehren von Offen, Sülze und Wolthausen waren im  Löscheinsatz. Eine Pflichtfeuerwehr Hassel wird in diesem Zusammenhang  nicht  erwähnt,  einige  Helfer  aus  dem  Dorf  waren  wahrscheinlich  aber auch vor Ort.  
1931     Übungseinsatz  der  Freiwilligen   Feuerwehr  Wolthausen  auf  dem Hof  von  Hermann  Timme  in  Hassel.   Es  handelte  sich  zwar  nicht um  einen  Brand,  ist  aber  als   Hinweis  auf  gegenseitige  Löschhilfe von Bedeutung.
1932     Brand  eines  Schuppens  auf  dem  Hof  Schünhoff.  Die   Wolthäuser Wehr  löschte.  Die  Unterstützung  durch  Hasseler   Einwohner  wird zwar wieder nicht erwähnt, kann aber als sicher  angenommen werden.  

Ein Besonderes Ereignis auf Kreisebene:
Am  26. April 1931 erfolgte die Einweihung und Übergabe der  Feuerwehrfachschule in Celle an der damaligen Wittinger Straße, später  Biermannstraße. Seit Januar 1946 trägt die Schule den Namen  Niedersächsische Landesfeuerwehrschule Celle. 1969 begann der Bau eines  neuen Gebäudes an der heutigen Stelle am Bremer Weg. Nach  längerer   Bauunterbrechung  1971/72  wegen  fehlender  Haushaltsmittel  wurde die  Schule am 14. Oktober 1974  bezogen.  

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