Die Anfänge in Hassel
Von derartig weltbewegenden Ereignissen war der Brandschutz in Hassel bis dahin unbeeinflußt geblieben.
Im Jahre 1800 gehörte die Gemeinde Hassel zur Amtsvogtei und zum Kirchspiel Winsen. Der Feuerschutz fristete zu dieser Zeit das gleiche vernachlässigte Dasein wie in vielen anderen ländlichen Gemeinden. Alle männlichen Einwohner des Dorfes waren ggf. zum Löscheinsatz aufgefordert, aber es gab keine besondere Feuerlöschausrüstung außer den Mitteln des gewöhnlichen Alltags. Und eine nachbarschaftliche Löschhilfe, wie wir sie heute kennen, war aufgrund der beschwerlichen Anreise sicher eine Ausnahme.
Dann, 1870, und vermutlich unter dem Eindruck der allgemeinen Entwicklung des Feuerlöschwesens in Deutschlands, fand eine diesbezügliche Versammlung der Mitglieder der politischen Gemeinde Hassel statt. Am 8. Dezember dieses Jahres wurde folgendes beschlossen: Nachdem »in Anregung gebracht wurde, daß für Hassel eine Feuerspritze angeschafft werden müßte, ging die allgemeine Meinung dafür, daß man in Hannover sich nach dem Preise der verschiedenen Spritzen erst erkundigen wolle.«
Wahrscheinlich ist es zunächst einmal dabei geblieben und es ist nicht bekannt, was schließlich aus diesem Beschluß wurde. Zu vermuten ist aber, daß der Preis einer solchen Spritze und der dazugehörenden Ausrüstung (Schläuche, Armaturen etc.), die Unterhaltskosten sowie die mangelnde fachliche Ausbildung für die Pflege und Wartung zunächst gegen eine Anschaffung sprachen.
Erst 1902 fand erneut eine dokumentierte Versammlung der politischen Gemeinde Hassel in der Sache des Brandschutzes statt. Das war am 20. Juli. Zur Regelung des Feuerlöschwesens wurde folgendes beschlossen:
»Da in hiesiger Gemeinde die örtlichen Verhältnisse es nicht gestatten, eine Feuerwehr einzu-richten, (aufgrund mangelnder, wegen teurer Ausrüstung und vor allem ungenügender Wasserentnahmestellen) so ist hiervon zunächst abzusehen. Zur Hilfeleistung bei einem ausgebrochenen Feuer sollen alle männlichen Einwohner vom 17. bis 55. Lebensjahre
verpflichtet sein, sowie alle jüngeren und älteren Leute, soweit dieselben es vermögen. Zur Gespannstellung soll jeder Gespannhalter verpflichtet sein.«
verpflichtet sein, sowie alle jüngeren und älteren Leute, soweit dieselben es vermögen. Zur Gespannstellung soll jeder Gespannhalter verpflichtet sein.«
Hier also ein eindeutiger Hinweis auf den Umstand, daß der örtliche Feuerschutz vor der Entstehung der Freiwilligen Feuerwehren durch eine behördlich auferlegte Pflichtfeuerwehr gewährleistet werden mußte. Und weiter:
»Zur Vervollkommnung des Feuerlöschwesens wird beschlossen, daß, da bei etwaigem Feuerausbruch im Dorfe Mangel an Wasser herrschen würde, ein Notbrunnen anzulegen sei. Der Hofbesitzer W. Timme (Haus Nr. 1) verpflichtet sich, das erforderliche Grundstück hierzu unentgeltlich herzugeben und zwar an der Stelle, wo der Grashof mit dem nachbarlichen Gehöften von Willers und Krüger angrenzt. Die Abtretung dieses Grundstückes an die Gemeinde soll unwiderruflich sein, und darf dasselbe von nachfolgenden Besitzern des Timmeschen Hofes nie gekündigt werden. v.g.u (vorgelesen, genehmigt und unterschrieben) Der Gemeindevorsteher W. Timme.«
Die obigen Schilderungen der Verhältnisse in Hassel lassen darauf schließen, daß die Brandbekämpfung bis in den Beginn des 20. Jahrhunderts von einigen Widrigkeiten geprägt war und nur wenig wirkungsvoll gewesen sein kann. Um jedoch den Brandschutz auch in den Orten zu verbessern, die sich nur ungenügend selbst helfen konnten, bemühte sich der Landkreis Celle um die Neuordnung der nachbarlichen Löschhilfe. Und so wurde in der »Nachweisung über die Verpflichtung der Gemeinden des Landkreises Celle zur Leistung nachbarschaftlicher Feuerlöschhülfe« (§§ 35 ff. der Polizeiverordnung vom 22. August 1905, §§ 1 und 3 der Ausführungsbestimmungen vom 3. März 1906) festgelegt, daß Hassel, als Gemeinde ohne Spritze, unaufgefordert Wolthausen und auf Anforderung Wittbeck Feuerlöschhilfe leisten sollte.
Am 23. April 1925 wurden auf einer weiteren Versammlung die Hofbesitzer Willi Hornbostel(Haus Nr. 3) und Hermann Timme (Haus Nr. 4) zu Waldbrandgeschworenen gewählt, und auf einer Gemeindeausschuß-Sitzung am 5. April 1930 unter Punkt 2 der Tagesordnung der Beschluß gefällt, alle öffentlichen Wege zur Verhütung von Waldbränden wund, also offen zu halten.
Einige Brandereignisse in Hassel vor 1933:
1906 kam es zu einem Großbrand bei Grünewald, dem die dortige Sägemühle, Besitzer Wilhelm Timme, zum Opfer fiel.
1913 Brand des Heideschuppens von Mainshausen nahe Post-Heins.
1924 Brand auf dem Hof Krüger. Wolthausen hatte Löschhilfe geleistet und erhielt an Fuhrkostenvergütung und Spritzenprämie 75 Mark.
1925 Waldbrand bei Walle. Etwa 1,5 ha Forst wurden vernichtet. Vermutlich Brandstiftung, konnte aber nicht aufgeklärt werden. Hassel hatte Löschhilfe geleistet und erhielt an Fuhrkostenvergütung und Spritzenprämie 45 Mark.
1929 Feuer in Grünewald, Haus Nr. 12, Besitzer Wilhelm Timme. Betroffen waren Wohnhaus, Scheune mit Stallungen und der Stall. Pflichtfeuerwehren von Offen, Sülze und Wolthausen waren im Löscheinsatz. Eine Pflichtfeuerwehr Hassel wird in diesem Zusammenhang nicht erwähnt, einige Helfer aus dem Dorf waren wahrscheinlich aber auch vor Ort.
1931 Übungseinsatz der Freiwilligen Feuerwehr Wolthausen auf dem Hof von Hermann Timme in Hassel. Es handelte sich zwar nicht um einen Brand, ist aber als Hinweis auf gegenseitige Löschhilfe von Bedeutung.
1932 Brand eines Schuppens auf dem Hof Schünhoff. Die Wolthäuser Wehr löschte. Die Unterstützung durch Hasseler Einwohner wird zwar wieder nicht erwähnt, kann aber als sicher angenommen werden.
Ein Besonderes Ereignis auf Kreisebene:
Am 26. April 1931 erfolgte die Einweihung und Übergabe der Feuerwehrfachschule in Celle an der damaligen Wittinger Straße, später Biermannstraße. Seit Januar 1946 trägt die Schule den Namen Niedersächsische Landesfeuerwehrschule Celle. 1969 begann der Bau eines neuen Gebäudes an der heutigen Stelle am Bremer Weg. Nach längerer Bauunterbrechung 1971/72 wegen fehlender Haushaltsmittel wurde die Schule am 14. Oktober 1974 bezogen.