1933 bis 1945
Das Feuerlöschwesen in Hassel von 1933 bis 1945
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten kam es auch für die Feuerwehren in Deutschland zu bedeutenden Veränderungen. Am 15. Dezember 1933 führte der Erlaß des Preußischen Feuerlöschgesetzes (Gesetz über das Feuerlöschwesen) in Verbindung mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 zu u.a. folgenden Neuregelungen:
Abschaffung der Wahlen in den Feuerwehren.
Unterstellung der Freiwilligen Feuerwehren unter die Verwaltung der Ortspolizei und damit unter die staatliche Kontrolle.
Überführung aller Feuerwehrverbände Preußens in Körperschaften des öffentlichen Rechtes. In der Folge wurden die Freiwilligen Feuerwehren in rechtsfähige Vereine umgewandelt.
Die in einem Kreis vorhandenen anerkannten Feuerwehren bildeten den Kreisfeuerwehrverband. Die Kreisfeuerwehrverbände einer Provinz wurden zu einem Provinzial-Feuerwehrverband zusammengeschlossen.
Einführung des Führerprinzips (Vereidigung auf Adolf Hitler) und des »deutschen« Grußes.
Auf Kreisebene setzte sich Provinzialfeuerwehrführer Walter Schnell für die Dreiteilung des Löschangriffes und die Abschaffung der Unterteilung nach Steiger (zuständig für die vordere Brandbekämpfung, häufig über Leitern Steiger) und gewöhnlichen Feuerwehrmännern (Bedienmannschaften an Handdruckspritzen, Kraftspritzen usw.) ein. Der Rang eines Steigers war mit einer größeren Ehre verbunden als der eines Feuerwehrmannes in der »einfachen« Bedienmannschaft und führte gelegentlich zu Rivalitäten in der Löschmannschaft. Dem wollte er mit der Einführung des »Einheitsfeuerwehrmannes« begegnen.
Auszug aus dem »Gesetz über das Feuerlöschwesen« vom 15. Dezember 1933:
Abschnitt I. Die örtlichen Feuerwehren
§ 2 Die Feuerwehr hat im Auftrag des Ortspolizeiverwalters die Gefahren abzuwehren, die der Allgemeinheit oder dem einzelnen durch Schadensfeuer entstehen. Die Polizeiaufsichtsbehörden können den Feuerwehren auch die Abwehr sonstiger Gefahren übertragen.
§ 3 (1) Die Feuerwehr im Sinne der §§ 1 und 2 kann bestehen: aus Berufsfeuerwehrmännern; aus einer freiwilligen Feuerwehr; aus Personen, die durch Polizeiverordnung zu einer Pflichtfeuerwehr zusammengeschlossen sind.
(2) Die Feuerwehr bedarf der Anerkennung der Polizeibehörde.
§ 6 Soweit die aufgrund der §§ 4 und 5 gebildeten Feuerwehren hinsichtlich ihrer Stärke den örtlichen Verhältnissen nicht entsprechen, sind Pflichtfeuerwehren zu bilden.
In der Folge dieser neuen Gesetze fand eine Welle von Gründungen örtlicher Freiwilliger und Pflichtfeuerwehren statt, die dann in lokale Löschverbände bzw. Löschbezirke zusammengefaßt wurden, so auch die am 6. November 1934 ins Leben gerufene Freiwillige Feuerwehr Hassel, die zusammen mit den FFw Wolthausen und Hustedt den Löschverband Wolthausen bildete. Hier verfügte zu dieser Zeit nur Hassel über eine Motorspritze. Wolthausen und Hustedt besaßen Handdruckspritzen.
Im Anhang der »Anordnungen betr. das Feuerlöschwesen im Landkreis Celle« sind die 20 Löschbezirke des Landkreises mit den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren aufgeführt. Unter Hassel ist vermerkt:
“Motorspritze, Freiwillige und Pflichtfeuerwehr”
Die Feuerwehr Hassel war technisch also mit einer Kraftspritze (und Spritzenanhänger) ausgestattet. Und sie war gleichzeitig eine Freiwillige Feuerwehr und eine Pflichtfeuerwehr. Eine solche Kombination gab es in vielen Orten. Pflichtfeuerwehren wurden besonders dort ins Leben gerufen, wo sich für eine Freiwillige Feuerwehr zu wenig Personal meldete, das sich bereitgefunden hätte, Feuerwehrdienst zu leisten und die Reihen mit verpflichteten Männer gefüllt werden mußten (vgl. Gesetz über das Feuerlöschwesen, Abschnitt I, § 6).
Im Hinblick auf die Ausrüstung einer Feuerwehr war bereits Ende 1933 durch den Dorfschulzen Ferdinand Ohlhoff ein Angebot der Firma Wilhelm Bertz aus Celle eingeholt worden, was bedeutet, daß sich der Gemeinderat von Hassel nicht erst Ende 1934 mit der Gründung einer Feuerwehr beschäftigte.

Koebelspritze
Mit einem ähnlichen Modell wurde auch die FFw Hassel ausgerüstet.
Eine erste Meldung vom Dorfschulzen (Bürgermeister) Ferdinand Ohlhoff zu den Verhältnissen in der Gemeinde Hassel an den Kreisausschuß der Stadt Celle, eingegangen am 30. April 1934, lautete (Abschrift):
Einwohner: 142
Hausnummern: 28
Fernsprecher : über Hassel-Achterberg
Saughydranten: 3
Wasserteiche: mehr Torfkuhlen
Zahl der Mannschaften: etwa 40
Ausrüstung: nein
Es waren also außer den verfügbaren Männern kaum weitere Voraussetzungen für eine Feuerlöschversorgung vorhanden.
Am 4. Oktober 1934 fand eine Sitzung des Gemeinderates in Hassel statt. Nach einführenden Worten des Gemeindeschulzen Ferdinand Ohlhoff legten die vollzählig erschienenen Gemeindeältesten den Eid auf den Führer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler ab. Anschließend wurde beschlossen, die Hydranten auszupumpen und zwei Leute mit Steigergurt, Beil, Rettungsleine und Stahlhelm auszurüsten.
Am 16. Oktober wurde dann in einer weiteren Gemeinderatssitzung einstimmig die Aufstellung einer Freiwilligen Feuerwehr beschlossen. Die Kosten in Höhe von 1.964 ,61 RM zur Beschaffung einer Motorspritze des Fabrikats Koebe (Leistung 600 ltr./min) mit Spritzenanhänger, Schläuchen und Armaturen sowie von zwei Alarmhörnern (ausgegeben an August Kiene und Heinrich Timme), dazu weitere Ausrüstungsgegenstände, Uniformen usw. wurden bewilligt.
Es folgte eine dritte Gemeindeversammlung am 6. November 1934:
»Der Einladung des Gemeindeschulzen F. Ohlhoff zwecks Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr folgten 22 männliche Dorfbewohner. Einstimmig wurde die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen. Die vorgelegten Satzungen wurden von 7 Mitgliedern in 4-facher Ausfertigung unterschrieben und anschließend zur Genehmigung vorgelegt. Als kommissarischer Brandmeister wurde vom stellvertretenden Kreisfeuerwehrführer Fachwart Helms aus Winsen der Preußische Revierförster Emil Gröschel, Wallerholz, zum Löschmeister Wilhelm Timme jun., Hassel Nr. 1, und zum 1. Maschinisten Gustav Averbeck, Hassel Nr. 3, bestimmt.«
Somit war der 6. November 1934 das amtliche Gründungsdatum der Freiwilligen Feuerwehr Hassel!
Liste der ersten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hassel:
1 Wilhelm Timme
2 Hermann Timme
3 Heinrich Krüger
4 Henry Rasel
5 Gustav Averbeck
6 Otto Schünhoff
7 Heinrich Timme
8 Heinrich Pape
9 Karl Förster
10 Heinrich Heins
11 August Kiene
12 Otto Prove
13 Ferdinand Ohlhoff
14 Hermann Gralher
15 Hermann Hemme
16 Albert Sander
17 August Sander
18 Wilhelm Heins
19 Hermann Heins
20 Emil Göschel
In der Sitzung des Gemeinderates am 8. November 1934 wurde neben der Anschaffung der schwarzen Hosen für die Feuerwehr der sofortige Bau eines Spritzenhauses im alten Dorf von Hassel beschlossen. Der Gemeindeschulze Ferdinand Ohlhoff wurde beauftragt, wegen des Bauplatzes mit den Grundstückeigentümern in Verhandlung zu treten. Ferner wurde der Gemeindeschulze gemeinsam mit W. Hornbostel beauftragt, mit den Baumeistern Ernst und Willi Rabe in Sülze zu verhandeln.

Freiwillige Feuerwehr Hassel 1939



Hinten, von links: Gustav Averbeck, Henry Rasel, Heinrich Timme
Mitte, von links: Hermann Grahlher, Wilhelm Hemme, Heinrich Krüger
Vorne, von links: August Kiene, Wilhelm Timme, Albert Sander, Hermann Timme, Wilhelm Heins, Heinrich Grahlher
Auf dem folgenden Abschnitt ist eine Abschrift über den Vertrag zum Bauplatz des neuen Spritzenhauses abgedruckt.
Abschrift
Vertrag Zwischen den Bauern Wilhelm Willers und Willi Hornbostel und der Gemeinde Hassel vertreten durch den Gemeindeschulzen Fr. Ohlhoff, ist heute folgender Vertrag abgeschlossen.
Die Bauern Wilhelm Willers und Willi Hornbostel sind bereit den Bauplatz wie er von den beiden Bauern und dem Gemeindeschulzen festgesetzt wird, zu dem Bau eines Spritzenhauses in lichter Größe von 4 x 3.50 m, jeder zur Hälfte auf 60 Jahren zu überlassen.
Dieser Vertrag tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und endigt am 20. November 1994.
Hassel, den 20. November 1934
Unterzeichnende: W. Hornbostel, H. Willers, Ohlhoff

Altes Spritzenhaus auf dem oben bezeichneten Grundstück
1935
fanden zwei weitere Sitzungen des Gemeinderates statt, die sich mit den
Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr beschäftigten. Am 13. März
1935 wurde bekannt gegeben, daß die Gemeinden Wolthausen, Hustedt und
Hassel einen Feuerschutzbezirk bilden würden. Es wurde einstimmig
beschlossen, daß die Gemeinde Hassel die Anschaffungskosten für ihre
Freiwillige Feuerwehr allein trägt. Der Führer der Freiwilligen
Feuerwehr, der Bauer Hermann Timme (Haus Nr. 4) * , und der
Gemeindeschulze Ferdinand Ohlhoff wurden beauftragt, die Gemeinde
Hassel in den Sitzungen des Feuerlöschbezirks zu vertreten.
* Hier wird Hermann Timme erstmals als Wehrführer bezeichnet. Die Übernahme des Kommandos von Emil
Gröschel hatte also bereits vor seiner Beförderung zum Gemeindebrandmeister stattgefunden. Das genaue Datum ist nicht bekannt.
Am
16. April 1935 wurde unter Punkt 3 der Tagesordnung festgestellt, daß
im Rechnungsjahr 1934 der Haushaltsplan bei den Ausgaben für die
Feuerwehr um 3,60 RM überschritten
wurde. Der Gemeinderat genehmigte diese Summe zur
Nachbewilligung. Punkt 4: Zur Anschaffung der Tuchröcke für die
Feuerwehr wurden 1/4 der Kosten bewilligt. Wie hoch die Kosten waren ist
nicht bekannt.
Es liegt die Kopie eines in deutscher Schreibschrift verfaßten Dokumentes vor, das
vermutlich das erste Dienstbuch der Freiwilligen Feuerwehr Hassel ist. Übersetzt lautet es:
Hassel am 06.11.1934
Freiwillige Feuerwehr Hassel gegründet. Beigetreten sind 19 Mann.
Die
Satzung wurde am 16.11.34 vom Landrat genehmigt. Zur Anschaffung von
Feuerlöscheinrichtungen in Gesamthöhe 5.418,80 Mark an Beihilfe der
Landschaftlichen Brandkasse in Hannover im Betrage
von 1.795,- Mark am 8. Januar 1935 bewilligt. Zahlung für
bewilligte Beihilfe der Motorspritze wird nur nach Abnahme geleistet.
Am
21.1.35 abends 6 Uhr alarmiert. Da Ausrüstung, vor allem Signalhörner,
noch nicht vorhanden,
dauerte Alarmierung eine halbe Stunde, ist eher nicht zu
werten. Das Blockgerätehaus macht sehr guten Eindruck. Alarmierung
bald wiederholen.
Am
30.1.35 mit Ing. Oswald u. Fachwart Helms 600 lt. Koebespritze
abgenommen.
Kapselschieberzunge war eingefroren, weil Fabrik nach Probe nicht
gereinigt hatte. Einige [….] Teile sind falsch, müssen
ausgetauscht werden.
Am 30.4.35 Freiwillige Feuerwehr abgenommen. Uniform sitzt gut, Ausrüstung fehlen noch Steigergurte.
Exerzieren gut, Angriffsübung genügte. Motorspritze muß allgemein besser beherrscht werden. Gesamteindruck gut.
Motorspritze geprüft. Beanstandungen nicht erfolgt. Eindruck gut. (15.05.35) Am 2.2.37 um
15,30 Uhr 2 Hydranten abgenommen. 1. Hydr. an Straße nach Bergen 600 l/min, 2, H. in Wallerholz 400 l/min.
Das
Datum des letzten Eintrages ist fragwürdig. Entweder handelt es sich um
einen Schreibfehler, oder er ist später hinzugefügt worden, denn zu
diesem Zeitpunkt gab es bereits ein Dienstbuch.
Eine
Urkunde vom 9. Mai 1935 bestätigt, daß die Freiwillige Feuerwehr Hassel
über eine Mannschaft und einen Gerätebestand verfügte, die
ausreichten, einen „Halblöschzug“ zu bilden. Daher standen der Wehr
folgende »achselstücktragende« Führer, Oberfeuerwehrmänner und
Löschmeister zu:
1 Brandmeister
2 Oberfeuerwehrmänner
1 Löschmeister (in dieser Reihenfolge!)
2 Oberfeuerwehrmänner
1 Löschmeister (in dieser Reihenfolge!)
An
diesem 9. Mai wurden Hermann Timme durch den Provinzialfeuerwehrführer
Walter Schnell zum Brandmeister befördert und Löschmeister Wilhelm Timme
zu dessen Stellvertreter ernannt.
Um
als Freiwillige Feuerwehr gemäß des Gesetzes über das
Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 anerkannt zu werden, mußte sie in
das Vereinsregister eingetragen werden. Nachstehend ein Ausdruck dieser
Eintragung beim Amtsgericht Celle.

Am 6. November 1935, genau ein Jahr nach der Gründung der Feuerwehr, wurde durch die Landschaftliche Brandkasse Hannover ein erster Zuschuß in Höhe von 380,- Reichsmark zu den veranschlagten weiteren Aufwendungen von 1.276,12 Reichsmark als „Beihilfe zur Verbesserung der Feuerlöscheinrichtungen“ bewilligt. Der Antrag war am 27. Oktober 1935 vom Bürgermeister F. Ohlhoff gestellt worden.
Aus folgendem aus deutscher Schreibschrift übersetztem Dokument geht hervor, daß zum Zeitpunkt der Meldung der Mitgliederstärke der Freiwilligen Feuerwehr Hassel ein Bestand von 18 Feuerwehrmännern, inkl. Führung, vorlag. Die vorgesehene Sollstärke betrug bis zu 26 Mitglieder. In dem Zusammenhang wurden Wilhelm Heins und Gustav Averbeck zur Beförderung zu Oberfeuerwehrmännern vorgeschlagen.

Der Landrat und der Provinzialfeuerwehrführer haben später ihre Zustimmung erteilt.
In einer Gemeinderatssitzung am 10. Februar 1936 wurde vom Führer der Freiwilligen Feuerwehr (Hermann Timme) die Anlage einer Schlauchwäscherei in Anregung gebracht. Der Beigeordnete Wilhelm Timme wurde beauftragt, diese Angelegenheit mit den zuständigen Stellen der Freiwilligen Feuerwehr zu regeln. Der Bau der Schlauchwäscherei wurde schließlich genehmigt.
Im April 1936 wurde von Hermann Timme, dem Führer der Freiwilligen Feuerwehr, der Bau von 3 Hydranten beim Gemeinderat beantragt. Willi Hornbostel wollte den Bau der Hydranten erst im Jahre 1937 durchführen, die übrigen 3 Mitglieder waren für die sofortige Ausführung.
Offensichtlich mußte die Teilnahme an den Feuerwehrdiensten an den Kreisfeuerwehrführer gemeldet werden, denn das nachfolgende Dokument beweist, daß Buchholz mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen ahnden ließ. Aus der Stammrolle geht hervor, daß Otto Pröve wegen »Interesselosigkeit« 1937 aus der Feuerwehr ausgeschlossen wurde.
Für die Jahre von 1936 bis 1939 liegt ein erstes Dienstbuch der freiwilligen Feuerwehr Hassel vor. Ab dem 2. Mai 1936 wurden regelmäßige Feuerwehrdienste durchgeführt, wahrscheinlich, weil dann erst die Ausrüstung der Feuerwehr vollständig beschafft worden war.
In der Regel fanden die Dienste in wöchentlichem Abstand statt, gelegentlich lagen aber auch 2 bis 3 Wochen, einmal sogar 8 Wochen (Juni/August 36, vielleicht wegen Erntearbeiten) dazwischen. Die meisten Übungs-stunden wurden abends durchgeführt, oft trafen sich die Kameraden aber auch morgens, teilweise ab 07:00 Uhr, gelegentlich auch nachmittags. Wie heute wurde auch damals schon die Anzahl der Teilnehmer sowie die der entschuldigt und unentschuldigt Fehlenden aufgeführt. Zunächst wurden diese nicht namentlich erwähnt. Erst nachdem Mitte 1938 eine Überprüfung des Dienstbuches durch den damaligen Führer des Löschverbandes Wolthausen/Hustedt/Hassel Brandmeister Schütze aus Wolthausen erfolgte, mußte die Anwesenheitsliste genauer geführt werden. Wahrscheinlich war er mit den Aufzeichnungen hinsichtlich der Beteiligung nicht zufrieden, denn von nun an wurden die fehlenden Kameraden, entschuldigt oder unentschuldigt, namentlich aufgeführt.
Zu den Dienstinhalten gehörten:
- Fußdienste, Grußübung und Exerzierübungen
- Geräte reinigen
- Unterweisung in die Dreiteilung des Löschangriffes
- Übungen in Trupps
- Verbandsübung
- Radfahrübungen
- Rettung mit Leinen
- Überprüfung der Hydranten
- Alarmübungen
- Waldbrandschulungen
- Angriffsübungen mit Menschenrettung
- Alarmübungen
- Gas- und Sanitätsdienste
- Schlauchlehre
- Vorträge, z.B. über Dienstgrade und Dienstgradabzeichen
- Appelle in Uniform und Ausrüstung
- Gesangsübungen
- Planspiele
Das Dienstbuch endet am 16.April 1939.
Auf eine Besonderheit sei an dieser Stelle hingewiesen. Im August 1936 wurde erstmals der dreigeteilte Löschangriff mit Angriffs-, Schlauch- und Wassertrupp geübt. Das ist aus dem Grund erwähnenswert, weil diese Art des Löschangriffs erst 1933 im Kreis Celle durch den damaligen Celler Provinzialfeuerwehrführer Walter Schnell aufgrund seiner Erfahrungen bei der Berufsfeuerwehr Berlin eingeführt wurde. Es war also eine völlig neue Taktik des Löschangriffs. Daß sie in Hassel erst Mitte 1936 zur Anwendung kam, wird daran gelegen haben, daß vorher die notwendige Ausrüstung noch nicht vorhanden war, schließlich hatten die regelmäßigen Dienste erst im Mai begonnen.
Interessant ist auch die Tatsache, daß neben der speziellen feuerwehrtechnischen Ausbildung auch das Exerzieren, Fußdienste(?) und Singen geübt wurden, die Formalausbildung also ein wichtiger Teil der Gesamtausbildung war. Ein Umstand, der heute kaum noch vorstellbar ist. Die teilweise hohe Fehlquote der Kameraden läßt darauf schließen, daß der Dienst in der jungen Feuerwehr mit keinem allzu großen Eifer erfüllt wurde, was eine Folge davon gewesen sein mochte, daß die Freiwillige Feuerwehr Hassel eben auch eine Pflichtfeuerwehr war und bestimmte behördliche Anforderungen erfüllen mußte, also ein gewisser Zwang herrschte. Und daß die Dienstbegeisterung tatsächlich nicht immer überschwenglich war, läßt der Dienst vom 25. Januar 1937 vermuten, der die Dienstauffassung zum Thema hatte. Am 23. November 1938 wurde das »Gesetz über das Feuerlöschwesen« verabschiedet, in dem die Neuordnung des deutschen Feuerlöschwesens geregelt wurde. Im ganzen Reich wurden die Freiwilligen Feuerwehren vereinheitlicht. Eine wesentliche Folge war die Auflösung aller Feuerwehrverbände von der Reichs- bis zur Kreisebene. Um der wachsenden Bedeutung des Feuerlöschwesens für den Luftschutz gerecht zu werden, sollte schon die friedensmäßige Organisation darauf abgestellt werden. Die Feuerwehren wurden zu Polizeitruppen unter der Leitung und Kontrol-
le des Reichsinnenministeriums:
- Berufsfeuerwehren wurden umgewandelt zur Feuerschutzpolizei
- Freiwillige und Pflichtfeuerwehren sowie Werksfeuerwehren wurden
umgewandelt in eine Hilfspolizei
Das politische Ziel, das hinter den ab 1934 begonnenen Gründungen von Pflichtfeuerwehren in Ergänzung zu den Freiwilligen Feuerwehren steckte, war eine ausreichende Anzahl von Hilfspolizisten in den Ortschaften. Es kann kein Zweifel an den 1938 bereits weit fortgeschrittenen Kriegsvorbereitungen des Deutschen Reiches bestehen und da wird es unabdingbar für die Machthaber gewesen sein, aus verschiedenen Gründen eine starke Polizeimacht im Land aufzubauen. Das zeigt sich auch an dem Umstand, daß in manchen Feuerwehren verdiente Feuerwehrführer, wenn sie nicht ganz parteikonform waren, durch SA-Männer und andere Parteikader ersetzt wurden.
Somit war der freiwillige Dienst in der Feuerwehr einem Pflichtdienst gewichen und aus den Feuerwehrmännern waren Ordnungshüter geworden. Es bleibt an dieser Stelle festzuhalten, daß verschiedene Quellen betonen, eine ganze Reihe von Feuerwehrleuten seien mit dieser Entwicklung nicht zufrieden gewesen. Wenn es 1934 auch mehrheitlich begrüßt wurde, daß der Staat den Aufbau der Feuerwehren fördernd und ordnend übernahm, so erkannten jetzt doch viele, daß sich keine gute Entwicklung abzeichnete.
Am 22. August 1938 erfolgte eine Auflistung der Feuerlöscheinrichtungen in der Gemeinde Hassel/Kreis Celle/Regierungsbezirk Lüneburg durch den örtlichen Bürgermeister Ferdinand Ohlhoff und den Gemeindebrandmeister Hermann Timme, weitergeleitet an den Kreisfeuerwehrführer Buchholz. (Die Angaben sind teilweise sinngemäß eingekürzt)
I. Allgemeines.
1. Zahl der Hausnummern: 28
2. Einwohnerzahl: 140
3. Zur Gemeinde gehörende Ortschaften: Wallerholz, Grünewald
4. Zahl der Hausnummern in diesen Ortschaften: 2 u. 1
II. Gliederung, Stärkenachweis und sonstige Einrichtungen der Feuerwehr.
1. Art der Feuerwehr: freiwillig (Pflichtfeuerwehr ist hier nicht markiert!)
2. Kopfstärke: 17
3. Besteht daneben noch eine Pflichtfeuerwehr? Ja
4. Kopfstärke: 15 (Da die Feuerwehr Hassel nicht über 32 Mitglieder verfügte, werden die aufgeführten 15 Männer Mitglieder beider Wehren gewesen sein)
5. Ist die Feuerwehr amtlich anerkannt und seit wann? April 36
6. Führer der örtlichen Feuerwehr: Hermann Timme
Name des Stellvertreters: Wilhelm Timme
7. Zahl der Halbzüge: 1
8. Sind die Mannschaften uniformiert und vorschriftsmäßig ausgerüstet? Ja
9. Entsprechen die Uniformen den [....] neuen Vorschriften? Ja
10. Wie wird die Feuerwehr alarmiert? 2 Alarmhörner
11. Bestehen innerhalb der Feuerwehr besondere Stoßtrupps mit Handfeuerlöschern? Nein
III. Vorhandene Feuerlöschgeräte
1. Standort der Löschgeräte: mitten im Ort
2. Zustand des Gerätehauses: gut
3. Ist das Gerätehaus heizbar? Nein
4. Art der Spritzen: 1 tragbare Kraftspritze
5. Ist für die tragbare Kraftspritze ein automobiler Vorspannwagen vorhanden? Nein
6. Wieviel Druckschläuche mit Normalkupplungen sind vorhanden? 52er C-Schlauch: 120 m; 75er B-Schlauch: 65 m
7. Was für Schlauchtrockeneinrichtungen sind vorhanden? Trockenanlage
8. Reichen diese aus, und befinden sie sich in einem brauchbaren Zustand? Ja
9. Welche Kreisschlauchpflegerei ist zuständig? Celle
10. Ist die Feuerwehr bzw. die Gemeinde dieser angeschlossen? Ja
11. Ist eine fahrbare Leiter vorhanden? Nein
12. Verfügt die Gemeinde über Geräte- und Schlauchwagen? Nein
13. Befinden sich sämtliche Geräte und Spritzen in einwandfreiem Zustand? Ja
14. Wieviel und welche Art Gas- oder Rauchschutzgeräte sind vorhanden? 6 G Masken
15. Sind Schaumlöscheinrichtungen vorhanden? Nein
IV. Wasserversorgung
1. Ist eine für Feuerlöschzwecke verwendbare Wasserleitung vorhanden? Nein
2. Zahl der Hydranten? 5 Überflurhydranten
3. Reichen die Hydranten aus, um sämtliche Gebäude des Ortes bis zum First mit
Wasser erreichen zu können? Nein
4. Ist fließendes Wasser vorhanden? Ja
5. Ist es mit den Spritzen erreichbar? Sind Stauvorrichtungen angebracht? Ja
6. Zahl und Lage der Feuerlöschbrunnen. Haben die Rohrbrunnen eine lichte Weite von 100 mm(4 Zoll)? Sind sie mit der A-Saugkupplung (100 mm lichte Weite) versehen? 3 ja, 2 nein
7. Haben die Spritzen Übergangsstücke von den Saugschläuchen zur A-Saugkupplung? Nein
8. Sind noch andere Löschwasserentnahmestellen vorhanden? Nein
9. Sind vorstehende Löschwasserentnahmestellen auch in trockenen Jahreszeiten ausreichend? Ja
10. Sind Gebäude vorhanden, die mehr als 300 m von der nächsten Wasserentnahmestelle entfernt sind? Welche Hausnummern? Ja, Nr. 28
11. Sind die Feuerlöscheinrichtungen so, daß jedes einzelne Gebäude im Brandfalle mit der Spritze unter Wasser genommen werden kann? Ja
12. Ist im Bedarfsfalle für eine Kraftspritze genügend Wasser vorhanden? Ja
V. Feuerlöschverbände (Löschhilfe)
1. Zu welchem Feuerlöschverband gehört die Gemeinde? Wolthausen
2. Wer ist Vorsitzender des Feuerlöschverbandes? Dettmar, Wolthausen
3. Wer ist Feuerwehrführer des Feuerlöschverbandes? H. Timme, Hassel
4. Welche nächstliegende Kraftspritze ist zur Löschhilfe verpflichtet oder kann im Falle eines Brandes angefordert werden? Eversen
5. Entfernung in km? 6
6. Ist die Heimatgemeinde der Kraftspritze auch Nachts durch Fernsprecher erreichbar? Ja
Hassel, den 22. August 1938
Ohlhoff
Der Bürgermeister
VI. Schlussbericht
Fragen an den örtlichen Feuerwehrführer/den Führer des Feuerlöschverbandes. Reichen die Feuerlöscheinrichtungen, insbesondere die Löschwasserversorgungsanlagen, in der Gemeinde aus? Nein
Welche Verbesserungsvorschläge werden gemacht? Bau von 3 Rohrbrunnen Vorschläge des Kreisfeuerwehrführers: wie nebenstehend gefordert
Hassel, den 22. Aug. 1938 Garßen, den 3.11.1938
H. Timme Buchholz
Führer der Feuerwehr Der Kreisfeuerwehrführer
F. des Löschverbandes
Ob diese drei Rohrbrunnen noch vor Kriegsende gebaut wurden, ist nicht bekannt. Dafür geht aus den Unterlagen hervor, daß in den 50er Jahren noch einige hinzukamen. Bald nach dem letzen Eintrag in das Dienstbuch der Feuerwehr begann der II. Weltkrieg. Über die Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr Hassel in dieser Zeit ist nicht viel überliefert. Unterlagen darüber sind nur spärlich vorhanden. Eines der wenigen erhalten gebliebenen Dokumente ist eine Postkarte aus dem August 1942, durch die Hermann Timme dem Kreisfeuerwehrführer Heinrich Helms aus Winsen folgendes mitteilt:
Hassel, den 24.8.42.
Herrn H. Helms, Winsen.
Da ich 3 Wochen wegen Blutergüssen im rechten Bein im Bett liegen soll, habe ich W. Timme die Leitung der Wehr übergeben. H. Timme.
Daß die Freiwillige Feuerwehr auch im Krieg trotz des Fehlens der zum Kriegsdienst eingezogenen Mitglieder weiter bestand, belegt die Stammrolle, derzufolge 1943 noch eine Reihe neuer Mitglieder aufgenommen wurden. Allerdings gibt es keine Angaben darüber, wie stark die Wehr während des Kriegs war.
Vor der Kapitulation am 8. Mai 1945 erhielt die Freiwillige Feuerwehr Hassel aus Wehrmachtsbeständen sogar noch zusätzlich eine Motorspritze mit Armaturen und Schläuchen für Löschzwecke bzw. Brandbekämpfung. Diese soll im Jahr 1946/1947 an Nindorf abgegeben worden sein. Hierzu gibt es aber keine genauen Angaben.
Nachdem die Briten im April 1945 Wolthausen eingenommen hatten, sollen bei ihrem Einmarsch in Hassel durch Beschuß folgende Schäden (Brände) entstanden sein:
1. Heinrich Heins, Haus Nr. 18 (Post-Heins): Zerstörung des Dach-
stuhls und der Decken bis auf die Außenwände.
2. Das gleiche bei Hermann Pape, Haus Nr. 13.
3. Bei Hermann Timme, Haus Nr. 4 (Behrens), wurde der Schweine-
stall vernichtet.
4. Bei Wilhelm Timme, Haus Nr. 1, eine Scheune zerstört.
5. Das Haus von Wilhelm Hemme, Haus Nr. 19, wurde beschossen,
aber es entstand kein Brandschaden.
Schwerer jedoch wog für Hassel, wie für alle anderen Gemeinden, der Verlust an Menschenleben während des Krieges. Wie die Gedenktafel auf dem Denkmal zeigt, war die Anzahl der Gefallenen und Vermißten für das kleine Dorf beachtlich.