1933 bis 1945 - Ortsfeuerwehr Hassel

Feuerwehr Hassel
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1933 bis 1945

Das Feuerlöschwesen in Hassel von 1933 bis 1945

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten kam es auch für die Feuerwehren in Deutschland zu bedeutenden Veränderungen. Am 15. Dezember 1933 führte der Erlaß des Preußischen Feuerlöschgesetzes (Gesetz über das Feuerlöschwesen) in Verbindung mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 zu u.a. folgenden Neuregelungen:

   Abschaffung der Wahlen in den Feuerwehren.
   Unterstellung  der  Freiwilligen  Feuerwehren  unter  die  Verwaltung der Ortspolizei und damit unter die staatliche Kontrolle.
   Überführung aller Feuerwehrverbände Preußens in Körperschaften des öffentlichen Rechtes. In der Folge wurden die Freiwilligen Feuerwehren in rechtsfähige Vereine umgewandelt.
   Die in einem Kreis vorhandenen anerkannten Feuerwehren bildeten den   Kreisfeuerwehrverband.   Die   Kreisfeuerwehrverbände   einer Provinz  wurden  zu  einem  Provinzial-Feuerwehrverband  zusammengeschlossen.
   Einführung des Führerprinzips (Vereidigung auf Adolf Hitler) und des »deutschen« Grußes.

Auf Kreisebene setzte sich Provinzialfeuerwehrführer Walter Schnell für die Dreiteilung des Löschangriffes und die Abschaffung der Unterteilung nach Steiger (zuständig für die vordere Brandbekämpfung, häufig über Leitern Steiger) und gewöhnlichen  Feuerwehrmännern  (Bedienmannschaften an Handdruckspritzen, Kraftspritzen usw.) ein. Der Rang eines Steigers  war mit einer größeren Ehre verbunden als der eines Feuerwehrmannes in der »einfachen« Bedienmannschaft und führte gelegentlich zu Rivalitäten in der Löschmannschaft. Dem wollte er mit der Einführung des »Einheitsfeuerwehrmannes« begegnen.


Auszug aus dem »Gesetz über das Feuerlöschwesen« vom 15. Dezember 1933:

Abschnitt I. Die örtlichen Feuerwehren

§ 2       Die Feuerwehr hat im Auftrag des Ortspolizeiverwalters die Gefahren abzuwehren, die der Allgemeinheit oder dem einzelnen durch Schadensfeuer entstehen.  Die  Polizeiaufsichtsbehörden  können  den  Feuerwehren  auch  die  Abwehr sonstiger Gefahren übertragen.

§ 3      (1) Die Feuerwehr im Sinne der §§ 1 und 2 kann bestehen: aus Berufsfeuerwehrmännern; aus einer freiwilligen Feuerwehr; aus Personen, die durch Polizeiverordnung zu einer Pflichtfeuerwehr  zusammengeschlossen sind.

(2) Die Feuerwehr bedarf der Anerkennung der Polizeibehörde.

§ 6       Soweit die aufgrund der §§ 4 und 5 gebildeten Feuerwehren hinsichtlich ihrer Stärke den örtlichen Verhältnissen nicht entsprechen, sind Pflichtfeuerwehren zu bilden.

In der Folge dieser neuen Gesetze fand eine Welle von Gründungen örtlicher Freiwilliger und Pflichtfeuerwehren statt, die dann in lokale Löschverbände bzw. Löschbezirke zusammengefaßt wurden, so auch die am 6. November 1934 ins Leben gerufene Freiwillige Feuerwehr Hassel, die zusammen mit den FFw Wolthausen und Hustedt den Löschverband Wolthausen bildete. Hier verfügte zu dieser Zeit nur Hassel über eine Motorspritze. Wolthausen und Hustedt besaßen Handdruckspritzen.

Im Anhang der »Anordnungen betr. das Feuerlöschwesen im Landkreis Celle« sind die  20  Löschbezirke  des  Landkreises  mit  den  jeweiligen  Freiwilligen  Feuerwehren aufgeführt. Unter Hassel ist vermerkt:

“Motorspritze, Freiwillige und Pflichtfeuerwehr”

Die Feuerwehr Hassel war technisch also mit einer Kraftspritze (und Spritzenanhänger)  ausgestattet.  Und  sie  war  gleichzeitig  eine  Freiwillige  Feuerwehr  und  eine Pflichtfeuerwehr. Eine solche Kombination gab es in vielen Orten. Pflichtfeuerwehren wurden besonders dort ins Leben gerufen, wo sich für eine Freiwillige Feuerwehr zu wenig Personal meldete, das sich bereitgefunden hätte, Feuerwehrdienst zu leisten und die Reihen mit verpflichteten Männer gefüllt werden mußten (vgl. Gesetz über das Feuerlöschwesen, Abschnitt I, § 6).

Im  Hinblick  auf die Ausrüstung einer Feuerwehr war bereits Ende 1933 durch den Dorfschulzen  Ferdinand  Ohlhoff  ein  Angebot  der  Firma  Wilhelm  Bertz  aus  Celle eingeholt worden, was bedeutet, daß sich der Gemeinderat von Hassel nicht erst Ende 1934 mit der Gründung einer Feuerwehr beschäftigte.


Koebelspritze

Mit einem ähnlichen Modell wurde auch die FFw Hassel ausgerüstet.


Eine  erste  Meldung  vom  Dorfschulzen  (Bürgermeister)  Ferdinand  Ohlhoff  zu  den Verhältnissen in der Gemeinde Hassel an den Kreisausschuß der Stadt Celle, eingegangen am 30. April 1934, lautete (Abschrift):

Einwohner: 142
Hausnummern: 28
Fernsprecher : über Hassel-Achterberg
Saughydranten: 3
Wasserteiche: mehr Torfkuhlen
Zahl der Mannschaften: etwa 40
Ausrüstung: nein

Es waren also außer den verfügbaren Männern kaum weitere Voraussetzungen für eine Feuerlöschversorgung vorhanden.

Am 4. Oktober 1934 fand eine Sitzung des Gemeinderates in Hassel statt. Nach einführenden  Worten  des  Gemeindeschulzen  Ferdinand  Ohlhoff  legten  die  vollzählig erschienenen Gemeindeältesten den Eid auf den Führer des Deutschen Reiches und Volkes  Adolf  Hitler  ab.  Anschließend  wurde  beschlossen,  die  Hydranten  auszupumpen und zwei Leute mit Steigergurt, Beil, Rettungsleine und Stahlhelm auszurüsten.

Am 16. Oktober wurde dann in einer weiteren Gemeinderatssitzung einstimmig die Aufstellung  einer  Freiwilligen  Feuerwehr  beschlossen.  Die  Kosten  in  Höhe  von 1.964 ,61   RM   zur   Beschaffung  einer  Motorspritze  des Fabrikats   Koebe   (Leistung 600  ltr./min)  mit  Spritzenanhänger,    Schläuchen  und Armaturen  sowie  von  zwei Alarmhörnern   (ausgegeben an  August  Kiene  und  Heinrich  Timme),  dazu  weitere Ausrüstungsgegenstände, Uniformen usw. wurden bewilligt.

Es folgte eine dritte Gemeindeversammlung  am  6.  November   1934:

»Der   Einladung des Gemeindeschulzen F. Ohlhoff zwecks Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr folgten  22  männliche  Dorfbewohner.  Einstimmig wurde die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen. Die vorgelegten Satzungen wurden von 7 Mitgliedern in 4-facher Ausfertigung unterschrieben und anschließend zur Genehmigung vorgelegt. Als kommissarischer Brandmeister wurde vom stellvertretenden Kreisfeuerwehrführer Fachwart Helms aus Winsen der Preußische Revierförster Emil Gröschel, Wallerholz, zum Löschmeister Wilhelm Timme jun., Hassel Nr. 1, und zum 1. Maschinisten Gustav Averbeck, Hassel Nr. 3, bestimmt.«

Somit  war  der  6.  November  1934  das  amtliche  Gründungsdatum  der  Freiwilligen Feuerwehr Hassel!

Liste der ersten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hassel:

1  Wilhelm Timme
2  Hermann Timme
3  Heinrich Krüger
4  Henry Rasel
5  Gustav Averbeck
6  Otto Schünhoff
7  Heinrich Timme
8  Heinrich Pape
9  Karl Förster
10 Heinrich Heins
11 August Kiene
12 Otto Prove
13 Ferdinand Ohlhoff
14 Hermann Gralher
15 Hermann Hemme
16 Albert Sander
17 August Sander
18 Wilhelm Heins
19 Hermann Heins
20 Emil Göschel

In der Sitzung des Gemeinderates am 8. November 1934 wurde neben der Anschaffung der schwarzen Hosen für die Feuerwehr der sofortige Bau eines Spritzenhauses im  alten  Dorf  von  Hassel  beschlossen.  Der  Gemeindeschulze  Ferdinand  Ohlhoff wurde  beauftragt,  wegen  des  Bauplatzes  mit  den  Grundstückeigentümern  in  Verhandlung zu treten. Ferner wurde der Gemeindeschulze gemeinsam mit W. Hornbostel beauftragt, mit den Baumeistern Ernst und Willi Rabe in Sülze zu verhandeln.  


Freiwillige Feuerwehr Hassel 1939

Hinten, von links:         Gustav Averbeck, Henry Rasel, Heinrich Timme

Mitte, von links:           Hermann Grahlher, Wilhelm Hemme, Heinrich Krüger

Vorne, von links:          August Kiene, Wilhelm Timme, Albert Sander, Hermann Timme, Wilhelm Heins, Heinrich Grahlher


Auf dem folgenden Abschnitt ist eine Abschrift über den Vertrag zum Bauplatz des neuen Spritzenhauses  abgedruckt.

Abschrift

Vertrag Zwischen den Bauern Wilhelm Willers und Willi Hornbostel und der Gemeinde Hassel vertreten durch den Gemeindeschulzen Fr. Ohlhoff, ist heute folgender Vertrag abgeschlossen.

   Die Bauern Wilhelm Willers und Willi Hornbostel sind bereit den Bauplatz wie er von den beiden Bauern und dem Gemeindeschulzen festgesetzt wird, zu dem Bau eines Spritzenhauses in lichter Größe von 4 x 3.50 m, jeder zur Hälfte auf 60 Jahren zu überlassen.
   Dieser Vertrag tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und endigt am 20. November 1994.

        Hassel, den 20. November 1934

        Unterzeichnende: W. Hornbostel, H. Willers, Ohlhoff


Altes Spritzenhaus auf dem oben bezeichneten Grundstück
1935 fanden zwei weitere Sitzungen des Gemeinderates statt, die sich mit den Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr beschäftigten. Am 13. März 1935  wurde bekannt gegeben, daß die Gemeinden Wolthausen, Hustedt und Hassel einen Feuerschutzbezirk bilden würden. Es wurde einstimmig beschlossen, daß die Gemeinde Hassel die Anschaffungskosten für ihre Freiwillige Feuerwehr allein trägt. Der Führer  der  Freiwilligen   Feuerwehr,  der  Bauer Hermann Timme (Haus Nr. 4) * , und der Gemeindeschulze  Ferdinand  Ohlhoff  wurden  beauftragt,  die  Gemeinde Hassel  in den Sitzungen des Feuerlöschbezirks zu vertreten.

*  Hier  wird  Hermann  Timme  erstmals  als  Wehrführer  bezeichnet.  Die  Übernahme  des  Kommandos von Emil Gröschel hatte also bereits vor seiner Beförderung zum Gemeindebrandmeister stattgefunden. Das genaue Datum ist nicht bekannt.

Am 16. April 1935 wurde unter Punkt 3 der Tagesordnung festgestellt, daß im Rechnungsjahr 1934 der Haushaltsplan bei den Ausgaben für die Feuerwehr um  3,60 RM überschritten   wurde.  Der  Gemeinderat  genehmigte  diese  Summe  zur   Nachbewilligung. Punkt 4: Zur Anschaffung der Tuchröcke für die Feuerwehr wurden 1/4 der Kosten bewilligt. Wie hoch die Kosten waren ist nicht bekannt.

Es  liegt  die  Kopie  eines  in  deutscher  Schreibschrift  verfaßten  Dokumentes  vor,  das vermutlich  das  erste  Dienstbuch  der  Freiwilligen  Feuerwehr  Hassel  ist.  Übersetzt lautet es:
Hassel  am  06.11.1934

Freiwillige  Feuerwehr  Hassel  gegründet.  Beigetreten sind 19 Mann.

Die Satzung wurde am 16.11.34 vom Landrat genehmigt. Zur Anschaffung von Feuerlöscheinrichtungen in Gesamthöhe 5.418,80 Mark an Beihilfe der Landschaftlichen  Brandkasse  in  Hannover  im  Betrage   von  1.795,-  Mark am  8.  Januar  1935  bewilligt.  Zahlung  für   bewilligte  Beihilfe  der  Motorspritze wird nur nach Abnahme geleistet.

Am 21.1.35 abends 6 Uhr alarmiert. Da Ausrüstung, vor allem Signalhörner, noch  nicht  vorhanden,   dauerte  Alarmierung  eine  halbe  Stunde,  ist eher  nicht  zu   werten.  Das  Blockgerätehaus  macht  sehr  guten  Eindruck. Alarmierung bald wiederholen.

Am 30.1.35 mit Ing. Oswald u. Fachwart Helms 600 lt. Koebespritze abgenommen.   Kapselschieberzunge  war  eingefroren,  weil  Fabrik  nach  Probe nicht gereinigt  hatte.  Einige  [….]  Teile  sind  falsch,  müssen   ausgetauscht werden.

Am 30.4.35 Freiwillige Feuerwehr abgenommen. Uniform sitzt gut, Ausrüstung  fehlen  noch  Steigergurte.   Exerzieren  gut,  Angriffsübung  genügte. Motorspritze  muß  allgemein  besser  beherrscht  werden.  Gesamteindruck gut.
Motorspritze   geprüft.   Beanstandungen   nicht   erfolgt.   Eindruck   gut. (15.05.35)  Am  2.2.37  um   15,30  Uhr  2  Hydranten  abgenommen.  1.  Hydr.  an  Straße nach  Bergen 600 l/min, 2, H. in Wallerholz 400 l/min.
Das Datum des letzten Eintrages ist fragwürdig. Entweder handelt es sich um einen Schreibfehler, oder er ist später hinzugefügt worden, denn zu diesem Zeitpunkt gab es bereits ein Dienstbuch.
Eine Urkunde vom 9. Mai 1935 bestätigt, daß die Freiwillige Feuerwehr Hassel über eine  Mannschaft  und  einen  Gerätebestand  verfügte,  die   ausreichten,  einen  „Halblöschzug“ zu bilden. Daher standen der Wehr folgende »achselstücktragende« Führer, Oberfeuerwehrmänner und Löschmeister zu:
1 Brandmeister
2 Oberfeuerwehrmänner        
1 Löschmeister                 (in dieser Reihenfolge!)

An diesem 9. Mai wurden Hermann Timme durch den Provinzialfeuerwehrführer Walter Schnell zum Brandmeister befördert und Löschmeister Wilhelm Timme zu dessen Stellvertreter ernannt.

Um als  Freiwillige  Feuerwehr  gemäß  des  Gesetzes  über  das   Feuerlöschwesen  vom 15. Dezember 1933 anerkannt zu werden, mußte sie in das Vereinsregister eingetragen werden. Nachstehend ein Ausdruck dieser Eintragung beim Amtsgericht Celle.



Am  6.  November  1935,  genau ein  Jahr  nach  der  Gründung der  Feuerwehr,  wurde  durch die Landschaftliche Brandkasse Hannover  ein  erster  Zuschuß in  Höhe  von  380,-  Reichsmark zu  den  veranschlagten  weiteren Aufwendungen von 1.276,12  Reichsmark  als  „Beihilfe    zur    Verbesserung    der Feuerlöscheinrichtungen“    bewilligt. Der Antrag war am 27. Oktober 1935 vom Bürgermeister F. Ohlhoff gestellt worden.

Aus folgendem aus deutscher Schreibschrift übersetztem Dokument geht hervor, daß zum Zeitpunkt der Meldung der Mitgliederstärke der Freiwilligen Feuerwehr Hassel ein Bestand von 18 Feuerwehrmännern, inkl. Führung, vorlag. Die vorgesehene Sollstärke betrug bis zu 26 Mitglieder. In dem Zusammenhang wurden Wilhelm Heins und Gustav Averbeck zur Beförderung zu Oberfeuerwehrmännern vorgeschlagen.



Der Landrat und der Provinzialfeuerwehrführer haben später ihre Zustimmung erteilt.

In einer Gemeinderatssitzung am 10. Februar 1936 wurde vom Führer der Freiwilligen Feuerwehr (Hermann Timme) die Anlage einer Schlauchwäscherei in Anregung gebracht. Der Beigeordnete Wilhelm Timme wurde beauftragt, diese Angelegenheit mit  den  zuständigen  Stellen  der  Freiwilligen  Feuerwehr  zu  regeln.  Der  Bau  der Schlauchwäscherei wurde schließlich genehmigt.

Im April 1936 wurde von Hermann Timme, dem Führer der Freiwilligen Feuerwehr, der Bau von 3 Hydranten beim Gemeinderat beantragt. Willi Hornbostel wollte den Bau der Hydranten erst im Jahre 1937 durchführen, die übrigen 3 Mitglieder waren für die sofortige Ausführung.

Offensichtlich  mußte  die Teilnahme  an  den  Feuerwehrdiensten     an     den Kreisfeuerwehrführer  gemeldet werden, denn das nachfolgende   Dokument beweist,    daß    Buchholz mehrmaliges  unentschuldigtes     Fehlen     ahnden ließ.  Aus  der  Stammrolle geht  hervor,   daß   Otto Pröve  wegen  »Interesselosigkeit«   1937   aus   der Feuerwehr    ausgeschlossen wurde.

Für   die   Jahre   von 1936 bis 1939 liegt ein erstes Dienstbuch der freiwilligen       Feuerwehr  Hassel  vor.  Ab dem 2. Mai 1936 wurden regelmäßige Feuerwehrdienste  durchgeführt,   wahrscheinlich,   weil  dann  erst die   Ausrüstung   der Feuerwehr    vollständig  beschafft  worden war.

In  der  Regel  fanden die   Dienste   in   wöchentlichem  Abstand statt,  gelegentlich  lagen  aber  auch  2  bis  3  Wochen,  einmal  sogar 8 Wochen (Juni/August 36, vielleicht  wegen  Erntearbeiten) dazwischen. Die  meisten Übungs-stunden wurden abends durchgeführt, oft trafen sich die Kameraden aber auch morgens, teilweise ab 07:00 Uhr, gelegentlich auch nachmittags.  Wie heute wurde auch damals schon die Anzahl der Teilnehmer sowie die der entschuldigt  und  unentschuldigt  Fehlenden  aufgeführt.  Zunächst  wurden  diese  nicht namentlich erwähnt.  Erst nachdem Mitte 1938 eine Überprüfung des Dienstbuches durch  den  damaligen  Führer  des  Löschverbandes  Wolthausen/Hustedt/Hassel Brandmeister  Schütze  aus  Wolthausen  erfolgte,  mußte  die  Anwesenheitsliste  genauer geführt werden. Wahrscheinlich war er mit den Aufzeichnungen hinsichtlich der Beteiligung nicht zufrieden, denn von nun an wurden die fehlenden Kameraden, entschuldigt oder unentschuldigt, namentlich aufgeführt.

Zu den Dienstinhalten gehörten:
- Fußdienste, Grußübung und Exerzierübungen
- Geräte reinigen
- Unterweisung in die Dreiteilung des Löschangriffes
- Übungen in Trupps
- Verbandsübung
- Radfahrübungen
- Rettung mit Leinen
- Überprüfung der Hydranten
- Alarmübungen
- Waldbrandschulungen
- Angriffsübungen mit Menschenrettung
- Alarmübungen
- Gas- und Sanitätsdienste
- Schlauchlehre
- Vorträge, z.B. über Dienstgrade und Dienstgradabzeichen
- Appelle in Uniform und Ausrüstung
- Gesangsübungen
- Planspiele

Das Dienstbuch endet am 16.April 1939.
Auf eine Besonderheit sei an dieser Stelle hingewiesen. Im August 1936 wurde erstmals der dreigeteilte Löschangriff mit Angriffs-, Schlauch- und Wassertrupp geübt. Das ist aus dem Grund erwähnenswert, weil diese Art des Löschangriffs erst 1933 im Kreis  Celle  durch  den  damaligen  Celler  Provinzialfeuerwehrführer  Walter  Schnell aufgrund  seiner  Erfahrungen  bei  der  Berufsfeuerwehr Berlin eingeführt wurde.  Es war also eine völlig neue Taktik des Löschangriffs. Daß sie in Hassel erst Mitte 1936 zur Anwendung kam, wird daran gelegen haben, daß vorher die notwendige Ausrüstung noch nicht vorhanden war, schließlich hatten die regelmäßigen Dienste erst im Mai begonnen.

Interessant  ist  auch  die  Tatsache,  daß  neben  der  speziellen  feuerwehrtechnischen Ausbildung auch das Exerzieren, Fußdienste(?) und Singen geübt wurden, die Formalausbildung also ein wichtiger Teil der Gesamtausbildung war. Ein Umstand, der heute  kaum  noch  vorstellbar  ist.  Die  teilweise  hohe  Fehlquote  der  Kameraden  läßt darauf schließen, daß der Dienst in der jungen Feuerwehr mit keinem allzu großen Eifer erfüllt wurde, was eine Folge davon gewesen sein mochte, daß die Freiwillige Feuerwehr Hassel eben auch eine Pflichtfeuerwehr war und bestimmte behördliche Anforderungen  erfüllen  mußte,  also  ein  gewisser  Zwang  herrschte.  Und  daß  die Dienstbegeisterung  tatsächlich  nicht  immer  überschwenglich  war,  läßt  der  Dienst vom 25. Januar 1937 vermuten, der die Dienstauffassung zum Thema hatte.  Am 23. November 1938 wurde das »Gesetz über das Feuerlöschwesen« verabschiedet,  in  dem  die  Neuordnung  des  deutschen  Feuerlöschwesens  geregelt  wurde.  Im ganzen Reich wurden die Freiwilligen Feuerwehren vereinheitlicht. Eine wesentliche Folge war die Auflösung aller Feuerwehrverbände von der Reichs- bis zur Kreisebene. Um der wachsenden Bedeutung des Feuerlöschwesens für den Luftschutz gerecht zu werden, sollte schon die friedensmäßige Organisation darauf abgestellt werden. Die Feuerwehren wurden zu Polizeitruppen unter der Leitung und Kontrol-
le des Reichsinnenministeriums:

-  Berufsfeuerwehren wurden umgewandelt zur Feuerschutzpolizei
-  Freiwillige  und  Pflichtfeuerwehren  sowie  Werksfeuerwehren  wurden     
umgewandelt in eine Hilfspolizei

Das politische Ziel, das hinter den ab 1934 begonnenen Gründungen von Pflichtfeuerwehren in Ergänzung zu den Freiwilligen Feuerwehren steckte, war eine ausreichende Anzahl von Hilfspolizisten in den Ortschaften. Es kann kein Zweifel an den 1938 bereits weit fortgeschrittenen Kriegsvorbereitungen des Deutschen Reiches bestehen und da wird es unabdingbar für die Machthaber gewesen sein, aus verschiedenen Gründen eine starke Polizeimacht im Land aufzubauen. Das zeigt sich auch an dem  Umstand,  daß  in  manchen  Feuerwehren verdiente Feuerwehrführer, wenn sie nicht  ganz  parteikonform waren, durch SA-Männer und andere Parteikader ersetzt wurden.

Somit   war   der   freiwillige Dienst  in  der  Feuerwehr  einem  Pflichtdienst  gewichen und    aus    den    Feuerwehrmännern   waren   Ordnungshüter geworden. Es bleibt an dieser    Stelle    festzuhalten, daß    verschiedene    Quellen betonen,   eine   ganze   Reihe von   Feuerwehrleuten   seien mit dieser Entwicklung nicht zufrieden  gewesen.  Wenn  es 1934  auch  mehrheitlich  begrüßt  wurde,  daß  der  Staat den  Aufbau  der  Feuerwehren  fördernd  und  ordnend übernahm, so erkannten jetzt doch  viele,  daß  sich  keine gute Entwicklung abzeichnete.

Am  22.  August  1938  erfolgte  eine  Auflistung  der  Feuerlöscheinrichtungen  in  der Gemeinde Hassel/Kreis Celle/Regierungsbezirk Lüneburg durch den örtlichen Bürgermeister  Ferdinand  Ohlhoff  und  den  Gemeindebrandmeister  Hermann  Timme, weitergeleitet  an  den  Kreisfeuerwehrführer  Buchholz.  (Die  Angaben  sind  teilweise sinngemäß eingekürzt)

I. Allgemeines.
1.    Zahl der Hausnummern: 28
2.    Einwohnerzahl: 140
3.    Zur Gemeinde gehörende Ortschaften: Wallerholz, Grünewald
4.    Zahl der Hausnummern in diesen Ortschaften: 2 u. 1

II. Gliederung, Stärkenachweis und sonstige Einrichtungen der Feuerwehr.
1.    Art der Feuerwehr: freiwillig (Pflichtfeuerwehr ist hier nicht markiert!)
2.    Kopfstärke: 17
3.    Besteht daneben noch eine Pflichtfeuerwehr? Ja
4.    Kopfstärke: 15 (Da die Feuerwehr Hassel nicht über 32 Mitglieder verfügte, werden die aufgeführten 15 Männer Mitglieder beider Wehren gewesen sein)
5.    Ist die Feuerwehr amtlich anerkannt und seit wann? April 36
6.    Führer der örtlichen Feuerwehr: Hermann Timme                                                               
Name des Stellvertreters: Wilhelm Timme
7.    Zahl der Halbzüge: 1
8.    Sind die Mannschaften uniformiert und vorschriftsmäßig ausgerüstet? Ja
9.    Entsprechen die Uniformen den [....] neuen Vorschriften? Ja
10.  Wie wird die Feuerwehr alarmiert? 2 Alarmhörner
11.  Bestehen innerhalb der Feuerwehr besondere Stoßtrupps mit Handfeuerlöschern? Nein

III. Vorhandene Feuerlöschgeräte
1.    Standort der Löschgeräte: mitten im Ort
2.    Zustand des Gerätehauses: gut
3.    Ist das Gerätehaus heizbar? Nein
4.    Art der Spritzen: 1 tragbare Kraftspritze
5.    Ist für die tragbare Kraftspritze ein automobiler Vorspannwagen vorhanden? Nein
6.    Wieviel Druckschläuche mit Normalkupplungen sind vorhanden? 52er C-Schlauch: 120 m; 75er B-Schlauch: 65 m
7.    Was für Schlauchtrockeneinrichtungen sind vorhanden? Trockenanlage
8.    Reichen diese aus, und befinden sie sich in einem brauchbaren Zustand? Ja
9.    Welche Kreisschlauchpflegerei ist zuständig? Celle
10.  Ist die Feuerwehr bzw. die Gemeinde dieser angeschlossen? Ja
11.  Ist eine fahrbare Leiter vorhanden? Nein
12.  Verfügt die Gemeinde über Geräte- und Schlauchwagen? Nein
13.  Befinden sich sämtliche Geräte und Spritzen in einwandfreiem Zustand? Ja
14.  Wieviel und welche Art Gas- oder Rauchschutzgeräte sind vorhanden? 6 G Masken
15.  Sind Schaumlöscheinrichtungen vorhanden? Nein

IV. Wasserversorgung
1.    Ist eine für Feuerlöschzwecke verwendbare Wasserleitung vorhanden? Nein
2.    Zahl der Hydranten? 5 Überflurhydranten
3.    Reichen die Hydranten aus, um sämtliche Gebäude des Ortes bis zum First mit
Wasser erreichen zu können? Nein
4.    Ist fließendes Wasser vorhanden? Ja
5.    Ist es mit den Spritzen erreichbar? Sind Stauvorrichtungen angebracht? Ja
6.    Zahl und Lage der Feuerlöschbrunnen. Haben die Rohrbrunnen eine lichte Weite von 100 mm(4 Zoll)? Sind sie mit der A-Saugkupplung (100 mm lichte Weite) versehen? 3 ja, 2 nein
7.    Haben die Spritzen Übergangsstücke von den Saugschläuchen zur A-Saugkupplung? Nein
8.    Sind noch andere Löschwasserentnahmestellen vorhanden? Nein
9.  Sind vorstehende Löschwasserentnahmestellen auch in trockenen Jahreszeiten ausreichend? Ja
10.  Sind Gebäude vorhanden, die mehr als 300 m von der nächsten Wasserentnahmestelle entfernt sind? Welche Hausnummern? Ja, Nr. 28
11.  Sind die Feuerlöscheinrichtungen so, daß jedes einzelne Gebäude im Brandfalle mit der Spritze unter Wasser genommen werden kann? Ja
12.  Ist im Bedarfsfalle für eine Kraftspritze genügend Wasser vorhanden? Ja

V. Feuerlöschverbände (Löschhilfe)
1.    Zu welchem Feuerlöschverband gehört die Gemeinde? Wolthausen
2.    Wer ist Vorsitzender des Feuerlöschverbandes? Dettmar, Wolthausen
3.    Wer ist Feuerwehrführer des Feuerlöschverbandes? H. Timme, Hassel
4.    Welche nächstliegende Kraftspritze ist zur Löschhilfe verpflichtet oder kann im Falle eines Brandes angefordert werden? Eversen
5.    Entfernung in km? 6
6.    Ist die Heimatgemeinde der Kraftspritze auch Nachts durch Fernsprecher erreichbar? Ja
              Hassel, den 22. August 1938
              Ohlhoff
              Der Bürgermeister

VI. Schlussbericht
Fragen  an  den  örtlichen  Feuerwehrführer/den  Führer  des  Feuerlöschverbandes. Reichen die Feuerlöscheinrichtungen, insbesondere die Löschwasserversorgungsanlagen, in der Gemeinde aus? Nein
Welche Verbesserungsvorschläge werden gemacht? Bau von 3 Rohrbrunnen Vorschläge des Kreisfeuerwehrführers: wie nebenstehend gefordert
Hassel, den 22. Aug. 1938         Garßen, den 3.11.1938
H. Timme                                 Buchholz
Führer der Feuerwehr            Der Kreisfeuerwehrführer
F. des Löschverbandes

Ob diese drei Rohrbrunnen noch vor Kriegsende gebaut wurden, ist nicht bekannt. Dafür geht aus den Unterlagen hervor, daß in den 50er Jahren noch einige hinzukamen. Bald nach dem letzen Eintrag in das Dienstbuch der Feuerwehr begann der II. Weltkrieg. Über die Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr Hassel in dieser Zeit ist nicht viel überliefert. Unterlagen darüber sind nur spärlich vorhanden. Eines der wenigen erhalten gebliebenen Dokumente ist eine Postkarte aus dem August 1942, durch die Hermann Timme dem Kreisfeuerwehrführer Heinrich Helms aus Winsen folgendes mitteilt:


Hassel,  den  24.8.42.

Herrn  H.  Helms,  Winsen.

Da  ich  3  Wochen  wegen  Blutergüssen im rechten Bein im Bett liegen soll, habe ich W. Timme die Leitung der Wehr übergeben. H. Timme.


Daß die Freiwillige Feuerwehr auch im Krieg trotz des Fehlens der zum Kriegsdienst eingezogenen  Mitglieder  weiter  bestand,  belegt  die  Stammrolle,  derzufolge  1943 noch  eine  Reihe  neuer  Mitglieder  aufgenommen  wurden.  Allerdings  gibt  es  keine Angaben darüber, wie stark die Wehr während des Kriegs war.

Vor  der  Kapitulation  am  8.  Mai  1945  erhielt  die  Freiwillige  Feuerwehr  Hassel  aus Wehrmachtsbeständen sogar noch zusätzlich eine Motorspritze mit Armaturen und Schläuchen  für  Löschzwecke bzw. Brandbekämpfung. Diese soll im Jahr 1946/1947 an Nindorf abgegeben worden sein. Hierzu gibt es aber keine genauen Angaben.

Nachdem  die  Briten  im  April  1945  Wolthausen eingenommen hatten, sollen bei ihrem Einmarsch in Hassel durch Beschuß folgende Schäden (Brände) entstanden sein:

1.   Heinrich  Heins,  Haus  Nr.  18  (Post-Heins):  Zerstörung  des  Dach-
stuhls und der Decken bis auf die Außenwände.
2.   Das gleiche bei Hermann Pape, Haus Nr. 13.
3.   Bei  Hermann  Timme,  Haus  Nr.  4  (Behrens),  wurde  der  Schweine-
stall vernichtet.
4.   Bei Wilhelm Timme, Haus Nr. 1, eine Scheune zerstört.
5.   Das  Haus  von  Wilhelm  Hemme,  Haus  Nr.  19,  wurde  beschossen,
aber es entstand kein Brandschaden.

Schwerer  jedoch  wog  für  Hassel,  wie  für  alle  anderen  Gemeinden,  der  Verlust  an Menschenleben während des Krieges. Wie die Gedenktafel auf dem Denkmal zeigt, war die Anzahl der Gefallenen und Vermißten für das kleine Dorf beachtlich.
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