Zeltbaukolonnen ab 2024,
Schützenverein
Im Verhinderungsfall ist selbstständig für Ersatz zu sorgen
Auszug aus der Satzung
§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet:
1. Die Satzung, die Geschäftsordnung sowie die Weisungen des Vorstandes zu befolgen;
2. Die in einer Versammlung übernommenen Vereinsämter zu verwalten;
3. Vereinseigentum (Schießstand, Fahnen, Sportwaffen, Pokale usw.) zu schützen und zu schonen;
4. Aufforderungen nachzukommen, die notwendig sind, um das Vereinseigentum und damit das
Vereinsvermögen zu erhalten und zu mehren;
5. Jedes Mitglied über 18 Jahre besitzt Stimm -und Wahlrecht, wählbar sind nur Mitglieder über 21 Jahre;
für die Jugendleitung ist ein Mitglied bereits ab 18 Jahre wählbar;
6. Jedes Mitglied hat die Pflicht, Gemeinschaftsarbeit (Arbeitsdienst) zu leisten, um z.B. Vereinsanlagen neu
zu erstellen bzw. bestehende Anlagen sauber und in Ordnung halten zu können;
7. Die Mitglieder sind berechtigt, an sämtlichen Veranstaltungen des Schützenvereins teilzunehmen.