Zelt Aufbaugruppen
Schützenverein
Die Gruppe für 2024 wurde auf der Jahreshauptversammlung so verlesen.
Im Verhinderungsfall ist selbstständig für Ersatz zu sorgen
Auszug aus der Satzung
§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet:
1. Die Satzung, die Geschäftsordnung sowie die Weisungen des Vorstandes zu befolgen;
2. Die in einer Versammlung übernommenen Vereinsämter zu verwalten;
3. Vereinseigentum (Schießstand, Fahnen, Sportwaffen, Pokale usw.) zu schützen und zu schonen;
4. Aufforderungen nachzukommen, die notwendig sind, im das Vereinseigentum und damit das
Vereinsvermögen zu erhalten und zu mehren;
5. Jedes Mitglied über 18 Jahre besitzt Stimm -und Wahlrecht, wählbar sind nur Mitglieder über 21 Jahre; für
die Jugendleitung ist ein Mitglied bereits ab 18 Jahre wählbar;
6. Jedes Mitglied hat die Pflicht, Gemeinschaftsarbeit (Arbeitsdienst) zu leisten, um z.B. Vereinsanlagen neu
zu erstellen bzw. bestehende Anlagen sauber und in Ordnung halten zu können;
7. Die Mitglieder sind berechtigt, an sämtlichen Veranstaltungen des Schützenvereins teilzunehmen.
2024 |
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